Allgemeine Geschäftsbedingungen der SKN Kommunikations GmbH über Lieferungen und Leistungen
Stand Januar 2002
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen, die von der SKN Kommunikations GmbH erbracht werden.
Lieferungen und Leistungen der SKN Kommunikations GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-
Bedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und SKN diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Lieferungen und Leistungen
Angebote von SKN sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von SKN, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Inhalt und Umfang der von SKN geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderwärtiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von SKN.
Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
SKN behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. SKN kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von SKN verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde SKN erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
Liefertermine verlängern sich für SKN angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von SKN nicht zu vertretender Hindernisse. SKN behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
3. Prüfung und Gefahrübergang
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von SKN auf den Kunden über.
Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von SKN genannten Preise.
Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Betriebsstätte von SKN. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Nebenleistungen oder Kosten, insbesondere Fracht- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
SKN behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluß Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Dieses wird SKN dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
SKN ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist SKN berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann SKN jederzeit wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistungen verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, die für Ratenzahlungen vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5. Datenverarbeitung
Die Auftragsabwicklung erfolgt bei SKN mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die SKN im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind.
SKN behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von SKN erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird SKN die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von SKN bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher genannter Ansprüche zur Sicherheit an SKN ab. SKN darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen von SKN wird der Kunde SKN Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von SKN hinweisen und SKN unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für SKN. In diesem Falle erwirbt SKN einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von SKN an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung de Vemögensverhältnisse kann SKN nach angemessener Fristsetzung die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden
zurückverlangen und unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vom Kaufvertrag zurücktreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf SKN die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
7. Gewährleistung
SKN gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
SKN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Sachmängel bestehen nicht
– bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
– bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
– wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
– wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden
Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
Nach Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von SKN zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SKN über. Ist SKN zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt SKN Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert SKN zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478,479 BGB unberührt. Der Kunde hat SKN im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von SKN übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt SKN in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
Ist eine Sachmängelhaftung von SKN nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei SKN bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist SKN berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.
Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
8.Gewerbliche Schutzrechte/ Urheberrechte
Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherheitskopien), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
Jede Software unterliegt im Hinblich auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbedingungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an SKN zu melden.
Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber- ,Marken- oder anderer Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von SKN berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für Gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
SKN übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SKN von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen der Kunden geliefert wurden, hat der Kunde SKN von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte gemacht werden.
9. Haftung
Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. SKN haftet nicht für Schäden die nicht am Liefergegenstand selber entstanden sind, insbesondere haftet SKN nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Kunden.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
– wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SKN beruht oder SKN vertragswesendliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
– Wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von SKN zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
– Bei von SKN eingeräumten Garantien.
– Für Körperschäden die auf einer Pflichtverletzung beruhen die von SKN, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Ist die Haftung von SKN ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von SKN zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von SKN abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. SKN teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.
10. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Gerichtsstand ist Oranienburg, wenn der Kunde Kaufmann ist. SKN ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.